aufhebung der schutzmassnahmen
Nach den Beschlüssen von Bundesrat und Kanton wurden aufgrund des milderen Verlaufs der Corona-Epidemie ab 21. Februar die meisten früheren Schutzmassnahmen aufgehoben: keine Maskenpflicht mehr; keine repetitiven Testungen an der Schule mehr; keine Beschränkungen für den Unterricht in Musik und Sport; Veranstaltungen und Praktika sind wieder durchführbar; Konferenzen und Sitzungen können wieder in Präsenz an der Schule stattfinden; der Mensabetrieb ist ohne Einschränkungen möglich.
Die allgemeinen Hygienemassnahmen (Lüften, nach Möglichkeit Abstandhalten usw.) sind weiter einzuhalten.
Für alle grösseren Veranstaltungen, Exkursionen, Reisen und Praktika sind weiter Schutzkonzepte mit relativ niederschwelligen Massnahmen erforderlich, die von Fall zu Fall immer von der Schulleitung zu bewilligen sind.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Isolationspflicht im Covid-Krankheitsfall weiter gilt, während die Kontaktquarantäne aufgehoben wurde.
Schüler:innen, Eltern und Lehrpersonen sind weiter gebeten, Erkrankungen an Covid-19 umgehend an die Schulleitung mitzuteilen, um das Infektionsgeschehen und allfällige Ausbrüche an der Schule überhaupt beobachten zu können.
Die Schulleitung behält sich vor, bei auffälligem Infektionsgeschehen besondere Schutzmassnahmen zu treffen.
musikprojekte in der chor-/musikwoche
Alle Schüler:innen des gesamten Chors und alle diejenigen, die Musik-Workshops gewählt haben, seien hiermit im Voraus daran erinnert, dass sie sich in der Woche vom 21.–25. März 2022 die Zeiten für die geplanten Unterrichtsveranstaltungen reservieren.